Eine Trennung wirft eine Vielzahl von Problemen und Fragestellungen auf:
Der Elternteil, der beispielsweise aufgrund der Betreuung minderjähriger Kinder, aufgrund Alters oder Krankheit einer Erwerbstätigkeit nicht oder
nur eingeschränkt nachgehen kann, hat gegen den anderen Ehegatten Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt bzw. nach der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt. Dieser beläuft sich auf 3/7 des
bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen unter vorherigem Abzug des Kindesunterhaltes.