Eine Trennung wirft eine Vielzahl von Problemen und Fragestellungen auf:
Der Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten ist die einzige Angelegenheit, über die zwangsläufig zusammen mit der Scheidung entschieden werden
muss. Nach der gesetzlichen Konzeption soll es auch hier zu einem hälftigen Ausgleich der Rentenanwartschaften kommen.
Den Eheleuten steht es aber frei, den Versorgungsausgleich durch notariellen Vertrag ganz auszuschließen oder aber eine andere Aufteilung zu
vereinbaren. Der Ausschluss ist jedoch unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt wird. Durch dieses Regulativ will der Gesetzgeber die
Parteien vor übereilten Entscheidungen schützen.