Eine Trennung wirft eine Vielzahl von Problemen und Fragestellungen auf:
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Wer bekommt oder behält das Sorgerecht für gemeinsame Kinder?
Der notwendige Verbund der Scheidung mit einer Entscheidung über die elterliche Sorge ist seit dem 1.7.1998 mit dem Kindschaftsreformgesetz
entfallen. Vielmehr bleiben beide Elternteile auch nach der Scheidung gemeinsame Inhaber der elterlichen Sorge.
Das Sorgerecht kann jedoch auf einen Ehegatten alleine übertragen werden, wenn dieser bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellt und der andere
Ehegatte zustimmt oder wenn die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht.