Eine Trennung wirft eine Vielzahl von Problemen und Fragestellungen auf:
Leben gemeinsame Kinder nach der Trennung dauerhaft bei einem Elternteil, müssen die Besuchs- und Umgangsrechte des nicht betreuenden Elternteils
geregelt werden. Können sich die Eheleute hierüber nicht einigen, so muss ein Antrag bei Gericht auf Regelung des Umgangs gestellt werden. In der Regel wird dabei ein Umgangsrecht mit dem Kind an
jedem 2. Wochenende vereinbart. Aus Gründen der Kindeswohlgefährdung können auch andere Modalitäten des Umgangs erforderlich sein.